Damit Ihre Immobilie
richtig bewertet wird
Mein Leistungsangebot für Sie
Für jeden Bedarf das
passende Gutachten...
Viele Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens in ganz unterschiedlichen Situationen ein Sachverständigengutachten. Egal ob Geschäftsleute, Privatpersonen oder Behörden: es gibt verschiedene Gründe für ein Gutachten, um eine Immobilie zu bewerten. Je nach Zweck ergeben sich natürlich sehr unterschiedliche Bewertungskriterien und Arten von Gutachten. Im geschäftlichen Bereich geht es oftmals um steuerliche Belange, um den Kauf bzw. Verkauf oder um die Umwandlung einer Immobilie. Privat kommt man mit Gutachten vor allem bei Erbschaften, Schenkungen, Vormundschaften, Scheidungsangelegenheiten oder im Rahmen einer Finanzierung, eines Kaufs oder eines Verkaufs in Kontakt.
Um Sie als Experte unterstützen zu können, habe ich mich im Laufe der Jahre gezielt auf die nachfolgenden Gutachten spezialisiert.
...bei mir sind Sie genau
richtig
Wird in solchen Fällen ein Gutachten notwendig, ist es wichtig, fachlich kompetent und zuverlässig beraten zu werden. Mit jahrelanger Erfahrung bin ich Ihr Partner, wenn Sie ein Gutachten benötigen. Technisch aufbereitete Daten, fachliche Kompetenz und regionale Expertise sind die Basis für die Wertermittlung Ihrer Immobilie. Dabei gehe ich auf die örtlichen Besonderheiten ein und stehe Ihnen für all Ihre Fragen zur Verfügung.
Um Sie als Experte unterstützen zu können, habe ich mich im Laufe der Jahre gezielt auf die nachfolgenden Gutachten spezialisiert:

Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten - auch Marktwertgutachten genannt - ist eine zentrale Entscheidungsgrundlage für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Es gibt den Verkehrswert einer Immobilie zu einem festen Stichtag wieder und beinhaltet nach §194 BauGB eine vollumfängliche Dokumentation aller nötigen Unterlagen zu einer Immobilie oder einem Grundstück.
Der Wert wird dabei ohne subjektive Einflussnahme ermittelt.
Ganz allgemein stellt diese Form des Gutachtens die Verhandlungsgrundlage für alle Immobilientransaktionen dar. Ebenso kommt es bei der Beleihung für eine Fremdfinanzierung zum Tragen und kann bei einer Vermögensauseinandersetzung Klarheit schaffen. Nachdem bei Erbschaften Immobilien ebenso wie Geldvermögen behandelt werden, ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Vermögens der Verkehrswert der Immobilie bzw. des Grundstücks unerlässlich. Auch bei einer Aufteilung von Kapitalvermögen und Immobilien schafft ein Verkehrswertgutachten Transparenz über die tatsächlichen Ansprüche und kann so viele Streitigkeit vermeiden.
Kurzum: Mit einem Verkehrswertgutachten behalten Sie den Durchblick im Immobiliendschungel und wissen zu jeder Zeit, was Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück wert ist. So haben Sie bei Verhandlungen immer die Oberhand, denn: Wissen ist Macht, vor allem auf dem Immobilienmarkt.

Beleihungswertgutachten
Bei Kreditfragen rund um den Erwerb einer Immobilie stellt ein Beleihungswertgutachten mit einer sachverständigen Standortanalyse und einem Verkehrswertgutachten mit ertragsorientierten Schwerpunkten ein wichtiges Instrument zur Risikominimierung dar. Ein Beleihungswertgutachten ermittelt den Wert für die Höhe eines Darlehens Ihrer Immobilie.
Der Beleihungswert gibt an, welchen Wert die Bank aufgrund möglicher Zahlungsprobleme des Kreditschuldners durch einen Verkauf oder eine Versteigerung der beliehenen Immobilie mindestens erhalten würde. Kreditinstitute vergeben meist 60 - 80% des eigentlichen Immobilienwerts. Die Differenz zu den Gesamtkosten muss dann durch Eigenkapital gedeckt werden. Selbstverständlich können auch bereits vorhandene Immobilien beliehen werden, beispielsweise, um eine weitere Immobilien finanzieren zu können.
Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten wird bei einem Beleihungswertgutachten die Dauer des Darlehens und nicht ein bestimmter Stichtag angewendet.

Flächenberechnung für Wohnmietflächen und für Gewerbemietflächen
Zu den ausschlaggebenden Faktoren, die den Wert einer Immobilie (oder die Miethöhe) bestimmen, gehören unter anderem die Wohn- und Nutzfläche sowie die sogenannte Bruttogrundfläche. Nicht selten sind leider keine Pläne vorhanden oder die Flächen werden nur grob oder sogar falsch angegeben. Ohne Flächenabgabe jedoch kann der Wert einer Immobilie nicht ermittelt werden.
Mit falscher Flächenangabe führt der Wert einer Immobilie folglich auch zu falschen Ergebnissen, die für Sie zum Nachteil sein können. Eine korrekte Flächenberechnung ist zudem auch für eine einwandfreie Nebenkostenabrechnung und Wohnungsübergaben bzw. -abnahmen wichtig, um unnötigen Streit zu vermeiden.
Als zertifizierter Gutachter erstelle ich die rechtssichere Nutzflächenberechnung für Ihr Objekt nach den jeweils gültigen Normen. Das gilt sowohl für privat genutzte Immobilien als auch für gewerblich genutzte Flächen.

Restnutzungsdauergutachten
Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung die Anschaffungskosten ihrer Immobilie abzuschreiben. Dabei hat der Gesetzgeber feste Abschreibungszeiträume vorgegeben: Wohnimmobilien werden in der Regel über 50 Jahre verteilt, was einer jährlichen Abschreibung von zwei Prozent entspricht. Das ist den meisten Eigentümern bekannt. Bei Gewerbeimmobilien kann die Nutzungsdauer aufgrund stärkerer Abnutzung jedoch kürzer ausfallen.
Weniger bekannt ist, dass Vermieter in Deutschland die tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie individuell nachweisen können – etwa durch ein entsprechendes Gutachten. Wird ein solches Nutzungsdauer-Gutachten zusammen mit der Steuererklärung eingereicht, ist das Finanzamt laut den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums verpflichtet, die Abschreibung (AfA) an die nachgewiesene kürzere Nutzungsdauer anzupassen.
Da die Gesamtsumme der Abschreibung unverändert bleibt, sich aber auf einen kürzeren Zeitraum verteilt, erhöht sich der jährlich absetzbare Betrag. Dadurch steigen die jährlichen Kosten, was wiederum das zu versteuernde Einkommen reduziert. Dieses Vorgehen ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien attraktiv. Der Vorteil: Mit einem einmal erstellten Nutzungsdauer-Gutachten lassen sich über Jahre hinweg Steuern sparen.
So gelangen Sie zu Ihrem Gutachten:
Kontaktaufnahme:
Sie schildern die Situation, ich lege die Gutachtenart fest
Terminvereinbarung:
Wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung
Vor-Ort-Besichtigung:
Bei dem gemeinsamen Vor-Ort-Termin begutachten wir das Objekt anhand aller wichtigen Kriterien
Je nach Umfang:
manchmal braucht es gegebenenfalls noch weitere Ortsbegehungen, um offene Punkte abzuklären
Vollständigkeit der Unterlagen:
Im Ortstermin werden die erforderlichen Unterlagen geprüft und abgestimmt. Sollten Unterlagen fehlen oder nicht vorhanden sein, werden diese durch mich eingeholt
Wertermittlung:
Im Rahmen des Gutachtens erfolgt dann die Wertermittlung
Vorab-Entwurf:
Ehe das Gutachten fertiggestellt wird, erhalten Sie einen Entwurf zur Durchsicht
Fertiges Gutachten:
Ihr Gutachten wird final erstellt, übersendet, gestempelt und unterschrieben